Brauche ich einen Drohnenführerschein?

Bei einem Startgewicht von < 250 g ist in der EU kein Drohnenführerschein nötig.

Es ist jedoch eine Registrierung des Piloten beim Luftfahrtbundesamt zwingend erforderlich. Ebenso ist das Anbringen der elektronischen Registrierungsnummer (e-ID) mittels Plakette erforderlich.

Hier geht’s zur Registrierung bei Luftfahrtbundesamt: https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator

Hier können Sie Ihre individuelle Drohnenplakette bestellen: https://www.globe-flight.de/Plakette-fuer-Drohnen-und-Multikopter Zusätzlich ist der Abschluss einer Drohnenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend.

Grundsätzlich wird in zwei sog. Drohnenführerscheine unterschieden:

1. „kleiner“ Drohnenführerschein (sog. EU-Kompetenznachweis A1/A3)

2. „großer“ Drohnenführerschein (sog. EU-Fernpilotenzeugnis A2)

„Kleiner“ Drohnenführerschein (sog. EU-Kompetenznachweis A1/A3)

Die Grundlage der EU-Drohnenführerscheine bildet der „kleine“ Drohnenführerschein, den man als Online-Prüfung auf der Website des Luftfahrt-Bundesamtes ablegen kann (https://lba-openuav.de/)

Im Rahmen eines Online-Trainings sowie einer abschließenden Online-Prüfung kann man den Kompetenznachweis erwerben, der für 5 Jahre gültig ist. Wichtig hierbei ist zu erwähnen, dass das Training sowie der Test beliebig oft wiederholt werden können und mit Vorbereitung auch innerhalb kurzer Zeit erfolgreich absolviert werden kann. Die Kosten hierfür betragen aktuell 25€.

Bei Drohnen in der Kategorie > 500 g aber < 2 kg genügt der kleine Drohnenführerschein, wenn nur in der Kategorie OPEN A3 geflogen werden soll – also weit weg von Menschen und mit einem Abstand von mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Soll mit diesen Drohnen näher an Menschen oder Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten geflogen werden, so ist zusätzlich noch der große EU-Drohnenführerschein erforderlich (siehe unten). Dennoch gilt hierbei ein Mindestabstand zu unbeteiligten Personen von 50 Metern.

„Großer“ Drohnenführerschein (sog. EU-Fernpilotenzeugnis A2)

Drohnenpiloten, die aufwändigere Anwendungen oder anspruchsvollere Einsätze fliegen möchten, benötigen zusätzlich zum „kleinen“ Drohnenführerschein auch noch den „großen“ EU-Drohnenführerschein. Dieses EU-Fernpilotenzeugnis A2 ist deutlich umfangreicher und insbesondere von Bedeutung, wenn die Drohne gewerblich eingesetzt werden soll oder Einzelgenehmigungen benötigt werden. Zudem wird der „große“ Drohnenführerschein auch benötigt, wenn man näher an unbeteiligte Personen heranfliegen möchte oder Drohnen in der Unterkategorie A2 fliegen möchte.

Bei der CopterUni (www.copteruni.com) kann man den „großen“ Drohnenführerschein komplett online absolvieren. Wir sprechen hier eine klare Empfehlung aus, da die CopterUni Ihnen alle Inhalte 24/7 zur Verfügung stellt, lebenslangen Zugriff auf die Inhalte gewährt und Sie auch persönlich bei aufkommenden Fragen unterstützt.

Zugang zum Ablegen des A2 Drohnenführerscheins über die CopterUni können Sie über uns erwerben zum Kurs (Hobby) zum Kurs (Profi)

Sowohl der EU-Kompetenznachweis A1/A3 als auch das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig.