Fördermittel für Rehkitzrettung

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Fördermittel für Rehkitzrettung  -

Bund stellt Fördermittel für Rehkitzrettung mit Drohnen bereit 

Globe Flight ist seit vielen Jahren Ansprechpartner und Ausrüster für Jägerschaften und Hegegemeinschaften wenn es um die Rehkitzrettung und Wildsuche mit Hilfe von Thermaldrohnen geht und bietet speziell zusammengestellte Produktpakete an.

Hiermit möchten wir Sie auf die Möglichkeit hinweisen, sich für Ihr Engagement im Tierschutz finanzielle Unterstützung in Form von Bundesmitteln zu sichern.

Voraussetzungen für Förderanträge

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt Fördermittel im Umfang von 3 Millionen Euro bereit, um die Anschaffung von Drohnen zu fördern, mit denen die Suche nach Rehkitzen auf Grünland- und Ackerfutterflächen zeitsparend und effektiv durchgeführt werden kann.

Förderberechtigt sind laut den Informationen des BMEL eingetragene Vereine, "zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie des Tier-, Natur- und Landschaftsschutzes oder die Rettung von Wildtieren gehören".

Vereine, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können diese für bis zu 2 Drohnen beantragen, "die mit jeweils maximal 4.000 Euro gefördert beziehungsweise maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden können". (Quelle: BMEL) Hierbei sind die gestellten technischen Mindestanforderungen an die Geräte zu beachten.

Neben dem Fluggerät selbst können auch das dazugehörige Steuergerät sowie Akkus und Transportbehältnisse in der Anschaffung bezuschusst werden. Zusatzaufwendungen, wie beispieslweise Schulungskosten, können hingegen nicht gefördert werden. Zu allen Detailfragen rund um das Förderprogramm sind die Informationen und Hinweise der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu beachten, welche die Durchführung verantwortet.

Zweistufiger Antragsprozess
In der ersten Stufe des Verfahrens können entsprechende Anträge gestellt werden. Nach einer Entscheidung bezüglich der Förderfähigkeit kann in der zweiten Stufe ein Antrag auf Auszahlung der Förderung gestellt werden.

Das Bundesminterium hat hierfür jeweils Fristen gesetzt, im Wortlaut wie folgt:

  • Anträge auf Teilnahme an der Fördermaßnahme (erste Stufe) können ab sofort und bis zum 1. September 2021 gestellt werden.
  • Anträge auf Auszahlung der Fördersumme (zweite Stufe) können dann bis zum 30. September 2021 gestellt werden.

Für die Beantragung der Förderung ist ein elektronisches Antragssystem eingerichtet worden. Es ist jedoch auch eine postalische Einsendung des Antrags möglich.

Wie kann man die Förderung beantragen?
Über den unten stehenden Button gelangen Sie auf die Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit allen offiziellen Informationen zum Bundesprogramm für Rehkitzrettung.
Insbesondere die Voraussetzungen für einen Förderantrag werden detailliert dargestellt und sind unbedingt zu beachten, damit eine Anschaffung als förderfähig geltend gemacht werden kann.
Am Seitenende finden Sie Verlinkungen zum Antragsformular selbst sowie weiteren Dokumenten als auch zu häufig gestellten Fragen und Kontaktdaten für Nachfragen.

Informationen & Antragsstellung


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