DJI M350 und DJI Inspire 3 - rechtskonform-fliegen!

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DJI Inspire 3 und DJI M350 mit Fallschirm für Betrieb im Standardszenario


Problem

Die beiden Drohnen DJI M350 und DJI Inspire 3 dürfen grundsätzlich in der Kategorie A3 geflogen werden. Dies ist jedoch mit deutlichen Einschränkungen verbunden, die diverse Anwendungen unmöglich machen:

  • Nur in sicherer Entfernung zu unbeteiligten Personen (min. 30m Abstand / 1:1 Regel / 2s Flugstrecke)
  • Mindestabstand 150m zu u.a. Wohn-, Industrie- und Gewerbegebieten


Lösung

Durch das Anbringen des Dronavia Fallschirmsystems werden die jeweiligen Drohnen wie Drohnen der Klasse C5 behandelt. Somit dürfen diese, zusammen mit den nötigen betrieblichen Unterlagen, in den Standardszenarien bewegt werden. Diese Unterlagen werden nach nur wenigen notwendigen Schritten von der Firma Dronesolut zur Verfügung gestellt. Der Betrieb in den STS (Standardszenarien) ist somit ohne größeren administrativen Aufwand möglich.

Die Produkte

Weniger Einschränkungen im Flugbetrieb mit STS-01 

Sie werden Schritt für Schritt beim Einstieg in den STS-01 konformen Drohnenbetrieb begleitet. Der Onboarding-Prozess stellt sicher, dass Sie alle notwendigen Informationen und Unterlagen erhalten.

Betriebshandbuch inkl. Formblätter: Sie erhalten ein vollständig ausgearbeitetes Betriebshandbuch, das alle erforderlichen Formblätter enthält. Dies hilft Ihnen, den Überblick über Ihre Betriebsvorgänge zu behalten und stets konform zu bleiben.

Behördenformulare: Es werden Ihnen alle notwendigen Formulare zur Verfügung gestellt, welche für die Beantragung und Einhaltung der behördlichen Anforderungen notwendig sind. So können Sie sicher sein, dass Sie alle Formalitäten korrekt und fristgerecht erledigen.

FAQ zu den Produkten

Q: Wofür brauche ich eine Betriebsdokumentation? 

A: Wenn der Flug nur in A3 der offenen Kategorie stattfinden kann und hohes Risiko mit sich bringt. 

Q: Aber mit den jeweiligen Drohnen (DJI Inspire 3 & DJI M350) darf ich doch in der Kategorie A3 fliegen? 

A: Das ist richtig. Die Betriebskategorie A3 umfasst jedoch deutliche Einschränkungen, die diverse Anwendungen wie z.B. Vermessungsflüge, Inspektionsarbeiten oder auch den professionellen Videodreh häufig unmöglich machen.

Q: Welchen Vorteil bietet mir das Standardszenario im Vergleich zur Betriebsgenehmigung? 

A: In der Vergangenheit galt es, z.B. für innerstädtische Aufnahmen, eine Betriebsgenehmigung einzuholen. An diese Betriebsgenehmigung war ebenso eine Betriebsprüfung geknüpft, damit man dann vielleicht die gewünschte Genehmigung erteilt bekommt. Dieser Prozess ist mit extrem hohen Kosten und enormem Aufwand verbunden. 

Durch das Anbringen des Dronavia Fallschirmsystems werden beide Drohnen jeweils wie eine Drohne der Kategorie C5 behandelt. Somit darf diese, zusammen mit den nötigen betrieblichen Unterlagen, in den Standardszenarien bewegt werden. Diese Unterlagen werden nach wenigen notwendigen Shcritten von der Firma Dronesolut zur Verfügung gestellt. Der Betrieb in den STS (Standardszenarien) ist somit ohne größeren administrativen Aufwand möglich. An vielen Film-Sets oder weiteren industriellen Standorten sind bereits die notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit von „kontrolliertem Bodenbereich“ gesprochen werden kann. 

Q: Wann darf ich die Drohnen (DJI Inspire 3 & DJI M350) in den Standardszenarien bewegen? 

A: Um die Drohnen in den STS fliegen zu dürfen, müssen die Drohnen der Klasse C5 entsprechen. 

Q: Aber die Drohnen hat ein C3 Label, welche Voraussetzungen gelten für die Klasse C5? 

A: Die DJI Inspire 3 & DJI M350 erfüllen beide alle Vorgaben, bis auf den Punkt „Energieübertragung bei Absturz“. 

Q: Was bedeutet das jetzt konkret? 

A: Wenn man an den Drohnen ein Fallschirmsystem anbringt, wird diese Vorgabe erfüllt und die Drohne wird wie eine C5-Drohne behandelt.  Mit dem Erwerb unseres jeweiligen STS-01 Pakets kauft man auch das Fallschirmsystem Kronos der Marke Dronavia. 

Q: Wer installiert den Fallschirm an meiner Drohne – benötige ich hier eine Fachwerkstatt? 

A: Das System Kronos von Dronavia wird mit wenigen Handgriffen, binnen ein paar Minuten, in Eigenregie am Kopter installiert. Das Fallschirmsystem kann demnach auch genauso schnell wieder demontiert werden, wenn der Flug diese Anforderung nicht voraussetzt. 

Q: Ich habe den Fallschrim an meiner Drohne installiert, wie komme ich jetzt zu meinen Betriebsunterlagen? 

A: Beim Kauf unseres STS-01 Pakets haben Sie auch den Zugang zur Website von Dronesolut erworben. Zusammen mit den betrieblichen Unterlagen bekommen Sie auch eine Anleitung für die nächsten Schritte, ab diesem Zeitpunkt werden Sie mit mit Hilfe der Firma Dronesolut zum Ziel geführt. 

Q: Wie viele Hürden stehen dann noch vor mir, bis ich die betrieblichen Unterlagen bekomme? 

A: Hier ein Einblick in das Onboarding der Firma Dronesolut:

Schritte:

1. Besuchen Sie die Website und geben Sie Ihren Code ein.  

2. Füllen Sie die Daten in der Abfragemaske aus – Ihre Dokumente werden automatisch erstellt.  

3. Anschließend können Sie sich mit Ihrem neu erstellten Account einloggen.  

4. In der Software finden Sie die relevanten Dokumente und Leitfäden.  

5. Vor dem ersten Flug müssen Sie den Betrieb per E-Mail beim Luftfahrtbundesamt deklarieren. 

Q: Muss ich nach diesem Vorgang noch persönlich beim LBA vorständig werden? 

A: Nein. Es bedarf beim Erwerb dieses Pakets keiner persönlichen Vorstellung beim LBA. Lediglich eine Vorstellung per Telefon oder Mail ist nötig. 

Q: Was hat es mit den Begrifflichkeiten auf sich – es gibt doch auch STS-02? 

A: Die beiden Standardszenarien unterscheiden sich wie folgt: 

Standardszenarien (STS-01 und STS-02) 

STS-01 und STS-02 sind vorgefertigte Szenarien, die von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) definiert wurden, um den Betrieb von Drohnen in der speziellen Kategorie zu erleichtern. Der Betriebsbereich der beiden Szenarien muss jeweils über kontrolliertem Bodenbereich stattfinden. Das bedeutet, dass sich in diesem Bereichen nur Personen aufhalten dürfen, die in den Betrieb eingewiesen wurden 

STS-01: Betrieb innerhalb der Sichtweite (VLOS - Visual Line of Sight) 

STS-01 ist für den Betrieb von Drohnen innerhalb der Sichtweite des Piloten (VLOS) in besiedelten Gebieten konzipiert. Hier sind die wichtigsten Merkmale:  

  • Einsatzbereich: Kontrollierter Bereich in dicht besiedeltem Bereich
  • Flughöhe: Bis zu 120 Meter über dem Boden
  • Drohnenklasse: Klasse C5 oder umgerüstete C3-Drohnen
  • Sicherheitsanforderungen: Die Drohne muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen, wie z.B. ein System zur Energieabsorption im Falle eines Absturzes.

  

STS-02: Betrieb außerhalb der Sichtweite (BVLOS - Beyond Visual Line of Sight) 

STS-02 ermöglicht den Betrieb von Drohnen außerhalb der Sichtweite des Piloten (BVLOS) in dünn besiedelten Gebieten. Hier sind die wichtigsten Merkmale: 

  • Einsatzbereich: Kontrollierter Bereich in dicht besiedeltem Bereich
  • Flughöhe: Bis zu 120 Meter über dem Boden
  • Drohnenklasse: Klasse C6 oder umgerüstete C3-Drohnen
  • Sicherheitsanforderungen: Ein Luftraumbeobachter (Airspace Observer) muss den Luftraum überwachen.

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