Die neue EU-Drohnenverordnung wird zum 01.01.2021 wirksam

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Die neue EU-Drohnenverordnung wird zum 01.01.2021 wirksam -

Die EU-Drohnenverordnung wird zum 01.01.2021 wirksam

Beantragen Sie noch 2020 die Allgemeinerlaubnis für den UAS-Betrieb in Ihrem Bundesland - so können Sie 2021 problemlos fliegen

Diese Empfehlung richtet sich in erster Linie an den gewerblichen Betrieb, der besondere Flugbedingungen erfordert - denken Sie in diesem Fall unbedingt daran, noch dieses Jahr die Allgemeinerlaubnis beim zuständigen Luftamt zu beantragen!

Genehmigungen, die noch vor dem Inkrafttreten der neuen EUDrohnenverordnung erteilt wurden, sind mindestens noch im Übergangsjahr bis zum 01.01.2022 gültig.

Warum kann dies für Sie wichtig sein? Die neue Verordnung geht von einer Risikobewertung der Drohne und damit verbundenen Restriktionen für den
Flugbetrieb aus. Je mehr Risikopotential von der Drohne ausgeht, umso eingeschränkter ist der Betrieb möglich.

Falls Sie nun z.B. mit einem UAV über 4kg Abfluggewicht regelmäßig in der Nähe von Wohngebieten oder z.B. auch mit einem leichterem System außerhalb der
Sichtweite fliegen müssen, so hat die Verordnung hierfür eine eigene Kategorie eingerichtet, die, neben anderen Optionen, z.B. eine Betriebserklärung/-
genehmigung voraussetzt. Die Problematik liegt hier darin, dass die Umsetzung für die Praxis einfach noch nicht im Detail geklärt ist. Dies bedeutet,dass es zu Verzögerungen kommen kann, bis es hierfür einen funktionierenden Ablauf gibt.

Damit Sie auch außerhalb der offenen Kategorie weiterhin Ihr System betreiben können, beantragen Sie baldmöglichst Ihre Allgemeinerlaubnis (Bearbeitungsdauer beim Amt mit einrechnen). Die Grundlage hierfür ist, dass nationale Regelungen noch bis 01.01.2022 gültig sind.

Eine Übersicht über die neue Verordnung haben wir für Sie in einem PDF zusammengestellt. Hilfreiche Links u.a. zu den Gesetzestexten finden Sie
weiter unten.

Zusammenfassung EU-Drohnenverordnung

Links zu den Originalquellen

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/945 DER KOMMISSION
(Website der EUR-Lex) Enthält u.a. die C-Klassifizierungen für die Kategorie Offen/Open im Detail.

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 DER KOMMISSION
(Website der EUR-Lex) Enthält neben anderen Themen Informationen über die Kategorien Speziell/Specific.

Annex II to ED Decision 2019/021/R (Webseite der EASA)
Orientierungshilfen und akzeptierte Nachweisverfahren für die Specific-Kategorie

FAQ zur neuen Drohnenverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes
Beantwortet die wichtigsten Fragen z.B. in Bezug auf die Übergangszeit


Diese Informationen wurden von uns sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Der Text stellt keine Rechtsberatung durch die
Firma Globe Flight GmbH dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten sich wesentliche rechtliche Grundlagen ändern, versuchen wir, Sie
zeitnah darüber zu informieren.

 


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