Welchen der Führerscheine man braucht richtet sich vor allem danach in welchem Gebiet man fliegen will und wie schwer die Drohne ist. Es kann aber auch sein dass es nicht ausreicht „nur“ beide Führerscheine zu besitzen. Für manche Flugmissionen braucht man auch eine sogenannte Betriebsbewilligung oder der Betrieb ist vielleicht sogar ganz verboten. Einen Entscheidungsbaum liefert hier das Luftfahrtbundesamt:

Quelle: https://www.lba.de/SharedDocs/Bilder/DE/B/B5_UAS/FlussdiagrammV1.jpg?__blob=normal&v=4

Wenn ich zum Beispiel eine Drohne in einer Entfernung von weniger als 150m horizontalem Abstand von besiedeltem Gebiet fliegen will, geht das, mit Auflagen, mit einer Drohne unter 2 Kilogramm in der A2 Kategorie. Wiegt die Drohne aber über 2 Kilogramm, befinden wir uns in der speziellen Kategorie.

In der Speziellen Kategorie reicht es nicht mehr nur aus einfach zu fliegen. Wenn Missionen geflogen werden sollen, die unter eines der vom Luftfahrtbundesamt veröffentlichten Standardszenarien fallen, muss man sich nur an dieses Szenario halten. Falls mein Flug aber nicht von so einem Szenario abgedeckt wird, muss ich mich um eine Betriebsgenehmigung bemühen.

Das würde zum Beispiel Piloten betreffen, die mit größeren Drohnen Photovoltaikanlagen auf Hausdächern inspizieren, oder Vermesser, die Baustellen innerorts vermessen wollen.

Eine solche Betriebsgenehmigung setzt ein Betriebskonzept und eine Risikobewertung voraus. Um diesem komplexen Thema gerecht zu werden, arbeiten wir in Deutschland und Österreich mit Partner zusammen, die Ihnen helfen diese Genehmigungen vorzubereiten.

Fragen Sie uns gerne jederzeit danach. Wir vermitteln Ihnen eine kostenlose Erstberatung bei einem unserer Partner!